Evangelische Fachhochschule Berlin

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Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik
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Studium und Lehre

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Vordrucke für Bewerber und Studierende zu den Themen: Exmatrikulation, Beurlaubung und die Mitteilung einer Anschriftenänderung.

Exmatrikulation

(siehe auch § 7 der Ordnung über die Rechte und Pflichten der Studierenden an der Evangelischen Fachhochschule Berlin)
Exmatrikulationen sind auf Antrag des Studenten oder von Amts wegen möglich. Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft in der EFB. Die ordnungsgemäße Exmatrikulation erfolgt auf schriftlichen Antrag und wird grundsätzlich frühestens mit Antragseingang wirksam. Bereits ausgehändigte Studiennachweise sind in diesem Fall zurückzureichen. In der Regel erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters. Exmatrikulationen von Amts wegen erfolgen zum Beispiel, wenn keine fristgemäße Rückmeldung vorliegt, keine fristgemäße Belegung von Lehrveranstaltungen vorliegt, die Abschlussprüfung bestanden wurde, vorgeschriebene Leistungsnachweise oder eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurden.

Erfolgt keine Rückmeldung wird der Student wie o.g. von Amts wegen exmatrikuliert und muss die Gebühren wegen Fristversäumnis entrichten. Erst danach kann ihm eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt werden, die im Falle einer erneuten Immatrikulation jeder deutschen Hoch- bzw. Fachhochschule vorzulegen ist.

Für die ordnungsgemäße Exmatrikulation benötigt der Student eine Entlastungsbescheinigung der Bibliothek, aus der hervorgeht, dass keine Rückgabeverpflichtung von Sachen (z.B. von Büchern und Geräten) gegenüber der EFB mehr besteht. Über Möglichkeiten evtl. Gebührenerstattungen informiert das Immatrikulationsbüro.

Antrag auf Exmatrikulation
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Beurlaubung

Während eines Urlaubssemesters bleiben die Studierenden Mitglieder der Hochschule mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Eine Beurlaubung kann jeder Student während seines Studiums nur aus wichtigem Grund beantragen. Anträge sind schriftlich entweder im Rahmen der Rückmeldefrist oder während des Semesters grundsätzlich bis spätestens acht Wochen vor Vorlesungsende des betreffenden Semesters an das Immatrikulationsbüro zu richten. Eine Beurlaubung soll nicht über mehr als zwei aufeinander folgende Semester ausgesprochen werden. Im ersten Semester findet keine Beurlaubung statt. Die Belegung von Lehrveranstaltungen während einer Beurlaubung ist nicht zulässig.

Antrag auf Beurlaubung
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Mitteilung einer Anschriftenänderung

Vordruck zur Mitteilung der Anschriftenänderung
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Begrüßungsgeld

Vordruck und Information zum Erhalt des Begrüßungsgeldes
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Prüfungsamt

Deckblatt für Hausarbeiten
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Rückmeldung

Informationen zur Rückmeldung von Studenten
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Teltower Damm 118-122, 14167 Berlin | Tel.: 030-84582-0 | Fax: 030-84582-450