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>>>Pflege/Pflegemanagement
Hinweis: Die Informationen des Praktikantenamtes beziehen sich auf die Diplomstudiengänge.
Informationen zu den Praktika bei Bachelor-Studiengängen werden in Kürze veröffentlicht.
Infos
für Studierende des Studienganges Pflege/Pflegemanagements
Ordnung zur Regelung des praktischen
Studiensemesters für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement
an der EFB vom 15.10.1997 (PO).
Für die Beratung und
Vermittlung:
Frau Dr. Margarete Reinhart
Telefon: 030 - 845 82 - 275
Telefax: 030 - 845 82 - 452
Ort: Gebäude A/A 109
Sprechstunde: Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
E-Mail: reinhartatevfh-berlin.de
Homepage
Für die Genehmigung neuer
Praktikumsstellen:
Frau Dr. Margarete Reinhart (s.o.)
Für die Erledigung des
Schriftverkehrs:
Frau Ilona Voß
Telefon: 030 - 845 82 - 263
Telefax: 030 - 845 82 - 530
E-Mail: vossatevfh-berlin.de
Für die Beratung und
Vermittlung:
Die HochschullehrerInnen im Studiengang
Pflege/Pflegemanagement
Die Adressdatenbank der bisher genehmigten
Praktikumsstellen im Studiengang Pflege/Pflegemanagement ist im
Intranet der EFB im Computerraum allen Studierenden
zugänglich. Einmal jährlich erfolgt ein Update.
- Krankenhausadressbuch (Deutschland,
Österreich, Schweiz) im Handapparat von Frau Reinhart.
- Altenheimadressbuch (Deutschland) im
Handapparat + im Internet
- Sozialstationenadressbuch (Deutschland)
bei Frau Reinhart.
- Adressdatenbank Praktikumsstellen im
Intranet der EFB.
- Liste und Ansprechpartner des
Transfer-Verbunds für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement
unter der Internetadresse: www.efb-consulting.de und bei Frau
Reinhart.
- Flyer und Infobroschüren zur
EFB und zum Studiengang und zum Praktikum bei Frau Reinhart.
- Praktikumsangebote der Unternehmen werden
durch Aushang in der »Glastafel« (Block B, 1. OG)
bekannt gemacht.
Studierende, die andere
Praktikumswünsche haben, als die PO vorsieht, stellen nach
Rücksprache mit Frau Reinhart schriftlich einen
begründeten Antrag. Nach Entscheidung durch den
Prüfungsausschuss wird der/ die Antragsteller/in
benachrichtigt.
Auf dem Vordruck des Praktikantenamtes
(dieser wird rechtzeitig durch Frau Voß zugeschickt) erfolgt
die Anmeldung durch den Studierenden an das Praktikantenamt (Frau
Voß) bis zum 30.07.
Die Praktikumsstelle erhält ein
Anschreiben der EFB und den Praktikumsvertrag (in 3-facher Ausfertigung)
Der Praktikumsvertrag wird unterschrieben von der EFB, der
Praktikumsstelle, dem Studierenden. Jeder Beteiligte erhält
ein Exemplar. Die Rücksendung des Praktikumsvertrages an die
EFB kann auch nach Antritt des Praktikums erfolgen.
Wenn die Praktikumsstelle einen eigenen
Praktikantenvertrag verwenden möchte, steht dem in der Regel
nichts entgegen, Zweifelsfälle sind mit Frau Reinhart
abzusprechen.
Die Studierenden melden sich im
Immabüro regulär zum 5. Semester zurück.
Wenn die Einhaltung der Fristen wegen externer Praktika nicht
möglich ist, bitte rechtzeitig mit dem Immabüro
Rücksprache nehmen.
Setzen die sichere Beherrschung der
Hauptsprache des Landes voraus, die Sprachkenntnisse müssen
nachgewiesen werden.
Nötiger Versicherungsschutz im
Ausland ist Sache der Studierenden. Beratung dazu ist etwa beim ASTA
der FU erhältlich.
Wird Auslandsbafög beantragt, ist
frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen
Sachbearbeiter im Studentenwerk empfehlenswert.
Es besteht kein Anspruch auf
Vergütung. Wird eine Vergütung angeboten, kann der
Studierende diese selbstverständlich annehmen.
Stipendienanträge sind rechtzeitig
zu stellen, da in der Regel ein Gutachten der Hochschule erforderlich
ist und die Bewilligung von Stipendien einige Zeit dauert.
Im Einzelfall ist es möglich, einen
Zuschuß zu den Sachkosten (nicht aber zu den
Lebenshaltungskosten) des Praktikums bei unserem Förderverein www.care-2-health.de
zu beantragen. Ansprechpartnerin hierzu ist Frau Reinhart.
Studierende im Praxissemester sind
weiterhin immatrikulierte Studierende der Hochschule und damit kraft
Gesetzes im Inland unfallversichert. Weitergehende Versicherungen
muß der Studierende ggf. selbst abschließen.
Pro Praktikumsblock sind 40 Arbeitstage im
Umfang tariflicher Arbeitszeit zu leisten und nachzuweisen. Eventuelle
Fehlzeiten müssen in der Praktikumsstelle nachgeholt werden.
Läßt die Erkrankungsdauer eine vollständige
Nachholung der Fehlzeiten nicht zu, ist Kontakt mit Frau Reinhart
aufzunehmen und in Abstimmung mit dem
Prüfungsausschuß eine Einzelfallregelung zu treffen.
Die Rückmeldung in das 6. Semester
kann nur erfolgen, wenn das Praxissemester vollständig
abgeleistet wurde.
Krankmeldungen während des
Praktikums sind beim Praktikantenamt der EFB einzureichen.
Unfälle in der Praktikumsstelle
sind bei der BG-Stelle der Praktikumsstelle zu melden, die EFB (Frau
Voß) ist zu benachrichtigen.
Ein Wechsel der Praktikumsstelle ist nur mit
der Zustimmung der EFB möglich. Falls ein Wechsel ins Auge
gefaßt wird, bitte rechtzeitig im Vorfeld Kontakt zu Frau
Reinhart aufnehmen.
Die hauptamtlichen HochschullehrerInnen im
Studiengang Pflege/Pflegemanagement erhalten vom Praktikantenamt eine
Adressliste der Praktikanten und Praktikumsstellen und beraten und
betreuen im Praktikum die Studierenden anteilig.
Frau Reinhart steht ebenfalls für
Beratung und Besuche vor Ort (bis max. 50 km um Berlin) zur
Verfügung.
Im Fall eines Konflikts zwischen
Praktikumsstelle und Studierenden steht Frau Reinhart zur Beratung und
Konfliktmoderation zur Verfügung.
Bis zum 30.04. legt der Studierende im
Praktikantenamt vor:
- ein Praktikumszeugnis im Original
- den Praktikumsbericht
Die Praktikumsleistungen werden dem
Prüfungsausschuß zur Anerkennung des Praktikums
vorgelegt.
Die Praktikumsberichte werden von den
Hochschullehrern, die im Praktikum betreut haben (s.o.), begutachtet
und auf Wunsch mit den Studierenden besprochen.
- Informieren Sie sich über das
Unternehmen, in dem Sie praktizieren möchten.
- Arbeiten Sie für sich klar
heraus, wo Ihre Praktikumsinteressen liegen, was und warum Sie lernen,
kennenlernen oder vertiefen möchten.
- Haben Sie Antworten auf die Frage bereit,
warum Sie gerade in diesem Unternehmen praktizieren möchten.
- Seien Sie in der Lage, einen kurzen
informativen Überblick darüber zu geben, was Sie
bisher im Studium gelernt haben und wo Ihre Schwerpunkte sind.
- Seien Sie in der Lage, ein paar
Gründe anzugeben, warum die Praktikumsstelle gerade mit Ihnen
im Praktikum gut bedient wäre.
- Vermeiden Sie arrogantes und
besserwisserisches "pseudowissenschaftliches" Auftreten.
- Stellen Sie in Rechnung, daß
die Praktikumsstelle Sie und ihre wissenschaftlichen Kenntnisse
möglicherweise überschätzt und auch vor
Ihnen durchaus Angst haben kann.
Bei schriftlichen Bewerbungen:
- Formulieren Sie eine kurze schriftliche
Bewerbung (max. 1 Seite)
- Fügen Sie einen tabellarischen
Lebenslauf bei, der insbesondere einen Eindruck von Ihren bisherigen
beruflichen Schwerpunkten und Interessen gibt (maximal 1 Seite). Weisen
Sie ggf. auf besonderes Engagement hin (z.B.
Mentorentätigkeit, Mitarbeit in internen Arbeitsgruppen,
ehrenamtliche Tätigkeiten, berufspolitisches oder allgemein
gesellschaftspolitisches oder kirchliches Engagement, ... ).
- Fügen Sie ggf. Infomaterial der
Hochschule bei.
- Sorgen Sie dafür, daß
Ihre Schreiben in der Form tadellos und inhaltlich fehlerfrei sind
(auch Kommata!).
- Bitten Sie um einen Vorstellungstermin.
Der Praktikumsbericht gilt laut § 9
der "Ordnung zur Regelung des praktischen Studiensemesters" (vom
19.7.2001) als ein wesentlicher Nachweis über die erfolgreiche
Ableistung des praktischen Studiensemesters und als eine wichtige
Grundlage zur Auswertung des Praktikums. Folgende Kriterien sollten im
Praktikumsbericht Berücksichtigung finden:
- Personalien des Praktikanten
- Name der Fachhochschule (hier: EFB);
Studium von...bis...
- Praktikum von...bis...im 5. Semester; Ort
des Praktikums
- Kurze Darstellung des Einsatzbereiches
und der organisatorischen Rahmenbedingungen der Praktikumsstelle (z.B.:
Beratungsstelle für pflegende Angehörige des DW,
gehört zum Referat..., Finanzierung über...,
Arbeitsauftrag..., Leitung..., Mitarbeiter...)
- Kurze Beschreibung der besonderen
Schwerpunkte des Praxiseinsatzes
- Kurze Auswertung des Praktikums auf der
Grundlage der Praktikumsordnung und der eigenen Zielsetzungen,
Darstellung und Zusammenfassung persönlicher Erfahrungen,
Reflexion des Praktikums in seiner Gestaltung und seinem Verlauf.
Der Bericht sollte max.
fünf Seiten (Praktikumsberichte, die diese
Seitenzahl überschreiten werden nicht angenommen!)
umfassen und muß unterschrieben sein.
Berlin, Update Oktober 2007• Dr. Margarete Reinhart
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