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Der Stellenwert von Supervision
im Studiengang
Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Verantwortlich: Ruth Wunnenberg
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Sozialarbeit und Supervision
1.1. Entwicklung in Amerika
1.2. Entwicklung in Deutschland
2. Supervision im Rahmen der
Sozialarbeiterausbildung
3. Befragung von Studentinnen
und Supervisorinne - Anliegen der Umfrage
4. Ergebnisse und Auswertungen
5. Abschließende Bemerkungen
6. Literatur
Einleitung
Die vorliegende Arbeit soll eine Einschätzung von Supervision
als Teil des Fachhochschulstudiums der Sozialarbeit / Sozialpädagogik
durch die betroffenen Studentinnen und Supervisorinnen wiedergeben.
Die Verfasserin ist seit dem 1.1.1993 als Leiterin des Praktikantenamtes
der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB) verantwortlich
für die Vermittlung geeigneter Supervisorinnen. Die Befragung
wurde ausschließlich an der EFB durchgeführt und
spiegelt somit nur die an dieser Fachhochschule vorfindlichen
Erfahrungen wider.
Da der Anteil der Frauen sowohl im Studium als auch in Arbeitsfeldern
der sozialen Arbeit überwiegt, habe ich mich dazu entschlossen,
ausschließlich weibliche Wortendungen zu benutzen, um
eine bessere Lesbarkeit des Textes zu erreichen. Die Männer
sind selbstverständlich genauso angesprochen und mögen
sich bitte nicht schlechter behandelt fühlen!
1. Sozialarbeit und Supervision
1.1. Entwicklung in Amerika
In der amerikanischen Sozialarbeit entstand der Begriff Supervision"
bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts. Supervision war damals
eine Möglichkeit administrativer Kontrolle der überwiegend
ehrenamtlichen Helferinnen in der Fürsorge durch den
Träger und Instrument zur Koordination und Entwicklung
von sozialen Einrichtungen. Sie wurde von den Leiterinnen
dieser Einrichtungen oder Vorgesetzten durchgeführt.
Mit Beginn der Professionalisierung von amerikanischer Sozialarbeit
in den 20-iger Jahren und Angliederung der Sozialarbeiterausbildung
an die Universitäten wandelte sich auch die Funktion
der Supervision. Zu dieser Zeit entstand casework als Methode
der Sozialarbeit. Mit der Erweiterung der Aufgaben diente
die Supervision nun schwerpunktmäßig der Beratung
der Sozialarbeiterinnen bei ihrer Arbeit mit den Hilfesuchenden.
Für die Entwicklung der Supervision spielt neben der
Tradition amerikanischer Sozialarbeit auch die Psychoanalyse
eine wichtige Rolle. Seit den 20-iger Jahren ist die Kontrollanalyse
wesentlicher Bestandteil der psychoanalytischen Methodik und
Teil der Ausbildung zum Psychoanalytiker. Die psychoanalytischen
Erklärungsmuster und ihre Beratungsmethoden sind es dann
auch, die nun und in den folgenden Jahren den Supervisorinnen
zunehmend als Grundlage für ihre Tätigkeit dienten.
Die Beziehung zwischen der Sozialarbeiterin und ihren Klienten
entwickelte sich zum Mittelpunkt der supervisorischen Arbeit.
Die Supervisorin war in diesen Jahren meist immer noch Vorgesetzte
der Sozialarbeiterin und oft direkt verantwortlich für
deren Handlungen. Das Interesse der
Institutionen an der Kontrolle" ihrer Mitarbeiterinnen
spielte also weiterhin eine große Rolle und spiegelte
sich auch in der Art des Umgangs der Helferinnen mit ihren
Klienten. Die deutsche Übersetzung des Wortes Supervision
aus dem englischen lautet noch heute: Beaufsichtigung",
eine Bedeutung des Begriffes ist daher immer noch folgende
:
der Supervisor ist die Aufsicht und im englischen Sprachgebrauch
meist der direkte Vorgesetzte/ Meister/ Vorarbeiter eines
Arbeiters/ Angestellten.
Im Laufe der Zeit hat sich über die ursprüngliche
Bedeutung hinaus im anglo-amerikanischen Raum natürlich
ein wesentlich erweitertes Verständnis von Supervision
entwickelt.
1.2. Entwicklung in Deutschland
In Deutschland hatte die überwiegend ehrenamtlich organisierte
Armen- und Wohlfahrtspflege des vergangenen Jahrhunderts die
Hauptaufgabe - meist durch Almosen und Spenden -, den unentbehrlichen
Lebensunterhalt, das Obdach und die Pflege bei Krankheit zu
garantieren.
Mit Beginn der Bismarckschen Sozialgesetzgebung ab
1883 veränderte sich diese traditionelle Armenfürsorge
: Ihr direkter Anteil an der materiellen Sicherung nahm ab,
dafür entstand zunehmender Bedarf an pädagogischen
Hilfestellungen. Als Folge dieser Entwicklung war eine Tendenz
zur Professionalisierung der Sozialarbeit zu erkennen, die
sich nach der Jahrhundertwende u. a. in der Entstehung von
ersten sozialpädagogischen Ausbildungsstätten manifestierte.
Die heutigen Wohlfahrtsverbände etablierten sich und
die Zahl der hauptamtlich Tätigen in der Sozialen Arbeit
nahm stetig zu.
Nach 1918 wurden weitere Gesetze, z.B. zur Absicherung von
Erwerbslosen und im Bereich der Jugendhilfe (Jugendwohlfahrtsgesetz,
Jugendgerichtshilfe) erlassen. Während der Weimarer Republik
gab es viele Initiativen und Vorstöße für
Reformen, u.a. in der Fürsorgeerziehung und im Jugendstrafvollzug.
Von 1933 bis 1945 wurden alle Bereiche der Sozialarbeit/
Sozialpädagogik den politischen Herrschaftszielen des
Faschismus unterworfen und in eingeschränkter Weise auf
die Fürsorge eingeengt. Nach dem Zusammenbruch 1945 knüpfte
man organisatorisch und ideologisch an die Entwicklung vor
1933 an.
Der erzwungene Stillstand der Entwicklung in der Sozialarbeit
in den Jahren von 1933 bis 1945 war ein wesentlicher Grund
dafür, daß die Supervision in Deutschland erst
nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges als Methode anerkannt
und später in der Aus- und Weiterbildung eingesetzt wurde.
Entscheidenden Einfluß hatten hierbei unter anderem
Dozentinnen aus Amerika und den Niederlanden, die in den 50-iger
Jahren an den deutschen Ausbildungsstätten für Sozialarbeiterinnen
methodisches Vorgehen im Sinne der Einzelfallhilfe, Sozialen
Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit unterrichteten. Sie setzten
dabei zunehmend für den Erwerb entsprechender Methodenkompetenz
Supervision als Möglichkeit des Lernens für Erwachsene
in diesen Ausbildungssituationen ein. Typisch für die
deutsche Entwicklung der Nachkriegszeit war eine emanzipatorische
Intention von Supervision als ein Instrument der Selbstbesinnung
und weniger der Fremdkontrolle durch Vorgesetzte.
Parallel zur weiteren methodischen Entwicklung der Sozialarbeit
und dem Aufkommen neuer therapeutischer Interventionsmöglichkeiten
neben der Psychoanalyse entstanden in den 70-iger Jahren neben
der Einzelsupervision auch Formen der Gruppensuper-vision
sowie der kollegialen Beratung:
Es entstehen Modelle institutionsunabhängiger
Supervision. Supervisorinnen und Supervisandinnen gestalten
nun in partnerschaftlicher Verantwortung den Supervisionsprozeß,
während die Verantwortung für den Lernprozeß
bei der oder den Supervisandinnen bleibt. Supervision findet
statt nicht mehr nur in der Dyade, sondern auch in Gruppen
und Teams. Immer hatten die Entwicklungen in der Sozialarbeit
Auswirkungen auf Inhalt und Auftrag der Supervision, so wie
Super-vision sicher auch auf die Sozialarbeit zurückwirkte."
(Kersting/ Neumann - Wirsig, 1992, S.35)
Meines Erachtens hat Supervision in der sozialen Arbeit eine
zentrale Bedeutung erlangt. Seitens der Anstellungsträger
gibt es ein begründetes Interesse an Begleitung und ggf.
Überprüfung der fachlichen Leistung der Sozialarbeiterinnen,
u.a. mit der Hoffnung auf eine Möglichkeit der Bewertung
von Qualität und Quantität in den psychosozialen
Arbeitsfeldern. Arbeitgeber und Klienten haben ein Recht auf
kompetentes, ziel - und lösungsorientiertes Verhalten
der Sozialarbeiterinnen. In einigen Feldern der Sozialarbeit,
wie z.B. der Familienhilfe nach dem KJHG, ist eine regelmäßige
Supervision zur Unterstützung der Helferinnen in den
Ausführungsvorschriften verbindlich festgelegt.
Viele Sozialarbeiterinnen haben aber aus unterschiedlichsten
Gründen von sich aus den Wunsch nach Supervision. Sie
suchen u.a. Hilfe für die Arbeit mit den Klienten sowie
beim Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.
Unterstützung bei der Rollenfindung, das Erkennen neuer
Sichtweisen in festgefahrenen Situationen, der Wunsch, einem
Gefühl von Ausgebrannt sein" zu entgehen ,
aber auch Möglichkeiten zur Qualitätssteigerung
und Professionalisierung ihrer Arbeit in einer Zeit, wo sich
die Ansprüche in vielen Feldern der sozialen Arbeit verändern
und erweitern, sind daher oft Inhalte der Supervisionsprozesse.
Unter Mitwirkung amerikanischer und niederländischer
Lehrsupervisorinnen entstanden Mitte der 60-iger Jahre erste
Ausbildungsangebote zur Erlangung der Zusatzqualifikation
Supervisorin" für Sozialarbeiterinnen in Deutschland,
zunächst beim Deutschen Verein für öffentliche
und private Fürsorge, bei verschiedenen Akademien (Victor-Gollancz-Akademie,
Jugendakademie Münster, Diakonische Akademie Stuttgart,
Burckhardt-Haus), dann an Fachhochschulen, später auch
an anderen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen. Inzwischen
gibt es eine Vielzahl methodisch unterschiedlich ausgerichteter
Institute, die entsprechende Weiterbildungslehrgänge
für Sozialarbeiterinnen und andere Berufsgruppen anbieten.
2. Supervision im Rahmen der Sozialarbeiterausbildung
Die heutige Ausbildung von Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen
in Deutschland ist hervorgegangen aus den um die Jahrhundertwende
und in der Weimarer Zeit entstandenen sozialen Berufen der
Jugendleiterinnen, der Wohlfahrtspfleger, Volkspfleger und
später Jugend-, Sozial- , Gesundheits- und Wirtschaftsfürsorger
sowie der Jugendpfleger. In den sechziger Jahren erhielten
die damaligen Fachschulen den Status der Höheren Fachschulen,
zum Teil auch von Akademien für Sozialarbeiterinnen und
der Ausbildungsabschluß für die genannten Berufsgruppen
wurde vereinheitlicht.
Träger der Sozialarbeiterausbildung waren zunächst
die freien Verbände. Mit der Umwandlung der Höheren
Fachschulen in Fachhochschulen 1971 wurde Sozialarbeit/ Sozialpädagogik
zu einem Studienfach, welches zunächst mit der Graduierung
abschloß, heute mit der Diplomierung (FH) beendet wird.
Nach Ableistung eines in der Regel einjährigen Berufspraktikums
wird im Anschluß an ein Colloqium die staatliche Anerkennung
als Sozialarbeiterin erteilt.
In der Sozialarbeit kennen wir neben der berufsbegleitenden
Supervision von Sozialarbeiterinnen, die sich mit den aus
der praktischen Tätigkeit ergebenden Fragen und Problemen
befaßt, auch die Ausbildungssupervision, die während
des Studiums angeboten wird.
In Amerika wurde Supervision - wie bereits erwähnt -
im Zuge der Professionalisierung und Abgrenzung zu anderen
Diensten und Organisationen, die sich ehrenamtlich um die
Klienten bemühten, bereits in den zwanziger Jahren Teil
der dort ausschließlich universitären Sozialarbeiterausbildung.
In Deutschland fand die supervisorische Methode nach Beendigung
des zweiten Weltkrieges im Rahmen der entsprechenden Ausbildungsgänge
Eingang. Erst später, Ende der sechziger Jahre, entwickelte
sie sich als integrativer Baustein der Sozialarbeiterausbildung
in den Fachhochschulen.
In Berlin wurde Supervision zunächst für das obligatorische
studienbegleitende methodische Praktikum als freiwillige Leistung
von den Fachhochschulen angeboten.
Die Qualifikation der Supervisorinnen war in den Anfängen
nicht festgeschrieben, da es noch wenig ausgebildete Supervisorinnen
gab. Supervision wurde sowohl von den Fachdozentinnen der
methodischen Sozialarbeit als auch von qualifizierten, in
der Regel methodisch ausgebildeten (casework / groupwork u.ä.)
und erfahrenen Praktikerinnen angeboten. Die meisten Studentinnen
(ca. 90 %) nahmen das damalige Angebot der Begleitung der
Praktika durch Supervision bzw. Praxisberatung auf freiwilliger
Basis wahr.
Seit 1981 ist Supervision verpflichtender Bestandteil der
Sozialarbeiterausbildung an den Berliner Fachhochschulen.
Da die Finanzierung der Supervision für die Studentinnen
als freiwillige Leistung nicht ausreichend abgesichert war,
entschlossen sich die Fachhochschulen, Supervision zu einer
verbindlichen Studienleistung zu erklären, um den Fortbestand
dieses wichtigen Ausbildungsinstrumentes nicht zu gefährden.
Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Studentinnen an zwanzig
Sitzungen Supervision teilnehmen und die Bescheinigung darüber
ist Teil der Voraussetzungen für ein Bestehen der Hauptprüfung.
In den folgenden Jahren hat die Evangelische Fachhochschule
Berlin (EFB) eine Vorläufige Supervisionsordnung verabschiedet,
die Aussagen über den Zeitpunkt der Supervision sowie
Art und Anzahl der Sitzungen und die Qualifikation der Supervisorinnen
trifft:
- Die Teilnahme an 20 Sitzungen Einzel - oder Gruppensupervision
(3 bis 5 Studentinnen) à 90 Minuten während
des studienbegleitenden Praktikums in Koordination mit dem
Vertiefungsgebiet ist für jede Studentin verpflichtend
- die Supervision muß spätestens 1 Monat vor
der Hauptprüfung abgeschlossen sein
- als Supervisorinnen können grundsätzlich nur
Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen mit Berufserfahrung
und entsprechenden Zusatzausbildungen in Supervision bzw.
vergleichbar qualifizierten methodischen Ausbildungen tätig
werden.
Interessierte Supervisorinnen müssen sich schriftlich
bewerben, einen Personalfragebogen ausfüllen und sich
persönlich vorstellen.
Wenn sich die Studentinnen für eine von der EFB anerkannte
Supervisorin entschieden haben, so erhält diese einen
Tätigkeitsauftrag für die entsprechende Gruppe (oder
eine Einzelperson) von der Fachhochschule.
Die Honorarsätze für die Supervisorinnen haben
sich in all den Jahren nicht verändert; es werden immer
noch 30,-- DM für eine Einzelsupervision und 65,-- DM
für eine Gruppensupervision bezahlt.
Die Fachhochschulen haben immer wieder vergeblich versucht,
eine Erhöhung dieser Honoraransätze zu erreichen.
Einige Supervisorinnen sind inzwischen auch nicht mehr bereit,
zu diesen Konditionen zu arbeiten. Viele haben aber erfreulicherweise
nach wie vor Interesse an der Arbeit mit Studentinnen; es
macht ihnen Spaß, und Studentinnen erinnern sich in
ihrem späteren Berufsleben - wenn die Frage von Supervision
auftaucht - oft an ihre früheren Supervisorinnen, so
daß diese dann weitere Aufträge aus der Praxis
erhalten.
Was veranlaßt uns nun, Supervision als festen Bestandteil
in das Studium der Sozialarbeit aufzunehmen; ja, selbige auch
noch für wichtig zu erachten? Bei der Suche nach möglichen
Antworten habe ich beim Endprodukt" der Ausbildung,
nämlich bei der staatlich anerkannten Sozialarbeiterin,
angefangen: Welche Fähigkeiten, Persönlichkeitsmerkmale
und Kenntnisse wünschen wir (die Sozialarbeiterinnen
selbst, die Klientinnen, die Kolleginnen, die Vorgesetzten,...)
uns von einer Absolventin der Ausbildungseinrichtung?
Diese Frage ist unter anderem Gegenstand einer früheren
Untersuchung zur Berufseinmündung von Sozialarbeiterinnen
(Goll/ Metzmacher/ Sauer, S. 112, 113). Darin heißt
es : "Ausgehend von der Grundüberlegung, daß
der berufliche Erfolg durch persönliche und fachliche
Kompetenzen bestimmt wird, (haben wir) allen Befragten verschiedene
Fähigkeiten und Eigenschaften vorgelegt, die sich in
einer Untersuchung von J. Klapprott bei Stellenanbietern der
sozialen Arbeit als in hohem Maße wünschenswert
erwiesen haben." Die Sozialarbeiterinnen werden im folgenden
um eine Selbsteinschätzung und um eine Bewertung der
Bedeutung dieser Kriterien für die soziale Arbeit gebeten.
Die als besonders bedeutsam eingeschätzten persönlichen
Eigenschaften und Fähigkeiten decken sich mit denen als
für die soziale Arbeit generell wichtig zu erachtenden
in folgender Rangfolge:
- Beobachtungsgabe
- Verschwiegenheit
- soziales Fingerspitzengefühl
- Kontaktfähigkeit
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen.
Im Verlauf der von mir durchgeführten Supervisionen
für Studentinnen sind weitere Nennungen für qualitativ
gute Sozialarbeit im Zusammenhang mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung
der Supervisandinnen erfolgt. Kolleginnen, Vorgesetzte und
Klientinnen wünschen sich:
- fachliche Kompetenz durch gute Kenntnis von Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
- Wissen in Bezug auf das soziale Netz in Berlin und seine
spezifischen Hilfeangebote
- Methodische Kenntnisse über Gesprächsführung
und Möglichkeiten der Beratung
- Wissen der Sozialarbeiterinnen von ihrer Wirkung auf andere
Menschen.
Die in diesem Zusammenhang häufig aufgeworfenen Fragen:
- Was ist denn ein besonderes Merkmal von Sozialarbeit?
- Was unterscheidet in der Vorgehensweise deren Angehörige
von anderen Berufsgruppen?
- Wie kann eine besondere sozialdiagnostische Fähigkeit
zur Beobachtung und Reflexion erworben und wie können
die Probleme, die sich für Klientinnen ergeben, besser
erkannt werden?
sind nur lösbar, wenn die Studentinnen mit einem Instrument
zur Erlangung dieser Fähigkeiten ausgestattet werden.
Wie können die angehenden Sozialarbeiterinnen nun ihre
diesbezüglichen persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften
und Stärken erkennen und erweitern?
Die Fachhochschulen zeichnen sich durch einen engen Praxis
- Theorieverbund aus; sie verfolgen ein Konzept von praxisbezogener
Forschung und Lehre. Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung
sind praktische Tätigkeiten im Berufsfeld (Praktikum)
unter Anleitung erfahrener Fachkräfte und theoretischer
Begleitung durch die Ausbildungsstätten.
In den Theorieseminaren - etwa in Sozialarbeit/ Methodenlehre,
Pädagogik oder Psychologie sowie den Praxisbegleitenden
Seminaren und in den Vertiefungsgebieten werden selbstverständlich
Inhalte zu Themen der beruflicher Reflexion angeboten. Nur
geht es hier eben überwiegend um theoretisches Wissen,
das von Dozentinnen vermittelt wird, die Teil des Systems
sind, zu denen man u.a. durch die erforderlichen Beurteilungen
in einem Abhängigkeitsverhältnis steht.
Die Kolleginnen vor Ort" in den Praxisstellen
sollen die Praxisanleitung sichern; hier geht es darum, sich
zunächst am Arbeitsablauf und den Handlungsmöglichkeiten
der Anleiterin zu orientieren, auch das zu tun, was sie macht.
Die Anleiterin gibt Arbeitsanweisungen und beurteilt die Leistungen
der Praktikantin. Elke von der Haar ( Haar, S. 96) berichtet
von Erfahrungen der Berufspraktikantinnen der Alice - Salomon
Fachhochschule Berlin, die sich Supervision mit einer neutralen"
Professionellen wünschen, um über ihre neue, zwiespältige
Rolle ( einerseits als Lernende, andererseits als Arbeitende
), über Emotionen, fachliche Probleme und ggf. auch über
ihre Beziehung zur Anleiterin zu reden und neue Lösungen
zu finden.
Supervision im Ausbildungskontext läßt sich dagegen
für mich treffender mit Praxisberatung bezeichnen. Dieser
Begriff wurde in den Anfängen der Fachhochschulen häufig
für Supervision verwandt. Er drückt aus, daß
die Studentin zu sinnvollem, zielgerichtetem Handeln auf der
Grundlage ihrer persönlichen Möglichkeiten geführt
wird. Auch hierfür ist die Außenperspektive wichtig:
die Supervisorin sollte also nicht Anleiterin, Kollegin oder
Vorgesetzte in der Praxisstelle sein.
Auch wenn diese Abgrenzung aus einer ganzheitlichen, systemischen
Sicht nur teilweise sinnvoll und möglich ist, so unterscheidet
sich die Supervision im Ausbildungskontext doch einerseits
von Unterricht und Praxisanleitung, andererseits aber auch
hier ( wie in der Supervision von Berufstätigen) von
therapeutischen Prozessen. Auch bei der Ausbildungssupervision
geht es um die berufsbezogene Selbsterfahrung: die Studentinnen
sollen Unterstützung und Orientierung im Praxisfeld und
bei der Hinführung zur neuen Berufsrolle als Sozialarbeiterin
erleben. Sollten bei den Studentinnen weitergehende Wünsche
zur Klärung privater Beziehungssituationen vorhanden
sein, so können die Supervisorinnen auf entsprechende
Angebote verweisen.
Das Erkennen eigener Fähigkeiten, die Erfahrung institutioneller
Zusammenhänge sowie die Wahrnehmung persönlicher
und struktureller Schwierigkeiten eröffnen den Studentinnen
Möglichkeiten der Veränderung. Sie haben während
des längerfristigen (20 Sitzungen) praxisbegleitenden
Prozesses die Gelegenheit, gewonnene Einsichten versuchsweise
in die eigene Praxis umzusetzen, um dann erneut über
die Erfahrungen reflektieren zu können. Sie lernen dadurch
Supervision als eine Methode kennen, die Berufstätige
in ihrem Alltag unterstützen kann.
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