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Der Stellenwert von Supervision im Studiengang
Sozialarbeit / Sozialpädagogik

Verantwortlich: Ruth Wunnenberg

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Sozialarbeit und Supervision
1.1. Entwicklung in Amerika
1.2. Entwicklung in Deutschland

2. Supervision im Rahmen der Sozialarbeiterausbildung

3. Befragung von Studentinnen und Supervisorinne - Anliegen der Umfrage

4. Ergebnisse und Auswertungen

5. Abschließende Bemerkungen

6. Literatur

Einleitung

Die vorliegende Arbeit soll eine Einschätzung von Supervision als Teil des Fachhochschulstudiums der Sozialarbeit / Sozialpädagogik durch die betroffenen Studentinnen und Supervisorinnen wiedergeben. Die Verfasserin ist seit dem 1.1.1993 als Leiterin des Praktikantenamtes der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB) verantwortlich für die Vermittlung geeigneter Supervisorinnen. Die Befragung wurde ausschließlich an der EFB durchgeführt und spiegelt somit nur die an dieser Fachhochschule vorfindlichen Erfahrungen wider.

Da der Anteil der Frauen sowohl im Studium als auch in Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit überwiegt, habe ich mich dazu entschlossen, ausschließlich weibliche Wortendungen zu benutzen, um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu erreichen. Die Männer sind selbstverständlich genauso angesprochen und mögen sich bitte nicht schlechter behandelt fühlen!

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1. Sozialarbeit und Supervision

1.1. Entwicklung in Amerika

In der amerikanischen Sozialarbeit entstand der Begriff „Supervision" bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts. Supervision war damals eine Möglichkeit administrativer Kontrolle der überwiegend ehrenamtlichen Helferinnen in der Fürsorge durch den Träger und Instrument zur Koordination und Entwicklung von sozialen Einrichtungen. Sie wurde von den Leiterinnen dieser Einrichtungen oder Vorgesetzten durchgeführt.

Mit Beginn der Professionalisierung von amerikanischer Sozialarbeit in den 20-iger Jahren und Angliederung der Sozialarbeiterausbildung an die Universitäten wandelte sich auch die Funktion der Supervision. Zu dieser Zeit entstand casework als Methode der Sozialarbeit. Mit der Erweiterung der Aufgaben diente die Supervision nun schwerpunktmäßig der Beratung der Sozialarbeiterinnen bei ihrer Arbeit mit den Hilfesuchenden.

Für die Entwicklung der Supervision spielt neben der Tradition amerikanischer Sozialarbeit auch die Psychoanalyse eine wichtige Rolle. Seit den 20-iger Jahren ist die Kontrollanalyse wesentlicher Bestandteil der psychoanalytischen Methodik und Teil der Ausbildung zum Psychoanalytiker. Die psychoanalytischen Erklärungsmuster und ihre Beratungsmethoden sind es dann auch, die nun und in den folgenden Jahren den Supervisorinnen zunehmend als Grundlage für ihre Tätigkeit dienten. Die Beziehung zwischen der Sozialarbeiterin und ihren Klienten entwickelte sich zum Mittelpunkt der supervisorischen Arbeit.

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Die Supervisorin war in diesen Jahren meist immer noch Vorgesetzte der Sozialarbeiterin und oft direkt verantwortlich für deren Handlungen. Das Interesse der

Institutionen an der „Kontrolle" ihrer Mitarbeiterinnen spielte also weiterhin eine große Rolle und spiegelte sich auch in der Art des Umgangs der Helferinnen mit ihren Klienten. Die deutsche Übersetzung des Wortes Supervision aus dem englischen lautet noch heute: „Beaufsichtigung", eine Bedeutung des Begriffes ist daher immer noch folgende :

der Supervisor ist die Aufsicht und im englischen Sprachgebrauch meist der direkte Vorgesetzte/ Meister/ Vorarbeiter eines Arbeiters/ Angestellten.

Im Laufe der Zeit hat sich über die ursprüngliche Bedeutung hinaus im anglo-amerikanischen Raum natürlich ein wesentlich erweitertes Verständnis von Supervision entwickelt.

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1.2. Entwicklung in Deutschland

In Deutschland hatte die überwiegend ehrenamtlich organisierte Armen- und Wohlfahrtspflege des vergangenen Jahrhunderts die Hauptaufgabe - meist durch Almosen und Spenden -, den unentbehrlichen Lebensunterhalt, das Obdach und die Pflege bei Krankheit zu garantieren.

Mit Beginn der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung ab 1883 veränderte sich diese traditionelle Armenfürsorge : Ihr direkter Anteil an der materiellen Sicherung nahm ab, dafür entstand zunehmender Bedarf an pädagogischen Hilfestellungen. Als Folge dieser Entwicklung war eine Tendenz zur Professionalisierung der Sozialarbeit zu erkennen, die sich nach der Jahrhundertwende u. a. in der Entstehung von ersten sozialpädagogischen Ausbildungsstätten manifestierte. Die heutigen Wohlfahrtsverbände etablierten sich und die Zahl der hauptamtlich Tätigen in der Sozialen Arbeit nahm stetig zu.

Nach 1918 wurden weitere Gesetze, z.B. zur Absicherung von Erwerbslosen und im Bereich der Jugendhilfe (Jugendwohlfahrtsgesetz, Jugendgerichtshilfe) erlassen. Während der Weimarer Republik gab es viele Initiativen und Vorstöße für Reformen, u.a. in der Fürsorgeerziehung und im Jugendstrafvollzug.

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Von 1933 bis 1945 wurden alle Bereiche der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik den politischen Herrschaftszielen des Faschismus unterworfen und in eingeschränkter Weise auf die Fürsorge eingeengt. Nach dem Zusammenbruch 1945 knüpfte man organisatorisch und ideologisch an die Entwicklung vor 1933 an.

Der erzwungene Stillstand der Entwicklung in der Sozialarbeit in den Jahren von 1933 bis 1945 war ein wesentlicher Grund dafür, daß die Supervision in Deutschland erst nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges als Methode anerkannt und später in der Aus- und Weiterbildung eingesetzt wurde. Entscheidenden Einfluß hatten hierbei unter anderem Dozentinnen aus Amerika und den Niederlanden, die in den 50-iger Jahren an den deutschen Ausbildungsstätten für Sozialarbeiterinnen methodisches Vorgehen im Sinne der Einzelfallhilfe, Sozialen Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit unterrichteten. Sie setzten dabei zunehmend für den Erwerb entsprechender Methodenkompetenz Supervision als Möglichkeit des Lernens für Erwachsene in diesen Ausbildungssituationen ein. Typisch für die deutsche Entwicklung der Nachkriegszeit war eine emanzipatorische Intention von Supervision als ein Instrument der Selbstbesinnung und weniger der Fremdkontrolle durch Vorgesetzte.

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Parallel zur weiteren methodischen Entwicklung der Sozialarbeit und dem Aufkommen neuer therapeutischer Interventionsmöglichkeiten neben der Psychoanalyse entstanden in den 70-iger Jahren neben der Einzelsupervision auch Formen der Gruppensuper-vision sowie der kollegialen Beratung:

„Es entstehen Modelle institutionsunabhängiger Supervision. Supervisorinnen und Supervisandinnen gestalten nun in partnerschaftlicher Verantwortung den Supervisionsprozeß, während die Verantwortung für den Lernprozeß bei der oder den Supervisandinnen bleibt. Supervision findet statt nicht mehr nur in der Dyade, sondern auch in Gruppen und Teams. Immer hatten die Entwicklungen in der Sozialarbeit Auswirkungen auf Inhalt und Auftrag der Supervision, so wie Super-vision sicher auch auf die Sozialarbeit zurückwirkte."
(Kersting/ Neumann - Wirsig, 1992, S.35)

Meines Erachtens hat Supervision in der sozialen Arbeit eine zentrale Bedeutung erlangt. Seitens der Anstellungsträger gibt es ein begründetes Interesse an Begleitung und ggf. Überprüfung der fachlichen Leistung der Sozialarbeiterinnen, u.a. mit der Hoffnung auf eine Möglichkeit der Bewertung von Qualität und Quantität in den psychosozialen Arbeitsfeldern. Arbeitgeber und Klienten haben ein Recht auf kompetentes, ziel - und lösungsorientiertes Verhalten der Sozialarbeiterinnen. In einigen Feldern der Sozialarbeit, wie z.B. der Familienhilfe nach dem KJHG, ist eine regelmäßige Supervision zur Unterstützung der Helferinnen in den Ausführungsvorschriften verbindlich festgelegt.

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Viele Sozialarbeiterinnen haben aber aus unterschiedlichsten Gründen von sich aus den Wunsch nach Supervision. Sie suchen u.a. Hilfe für die Arbeit mit den Klienten sowie beim Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.

Unterstützung bei der Rollenfindung, das Erkennen neuer Sichtweisen in festgefahrenen Situationen, der Wunsch, einem Gefühl von „Ausgebrannt sein" zu entgehen , aber auch Möglichkeiten zur Qualitätssteigerung und Professionalisierung ihrer Arbeit in einer Zeit, wo sich die Ansprüche in vielen Feldern der sozialen Arbeit verändern und erweitern, sind daher oft Inhalte der Supervisionsprozesse.

Unter Mitwirkung amerikanischer und niederländischer Lehrsupervisorinnen entstanden Mitte der 60-iger Jahre erste Ausbildungsangebote zur Erlangung der Zusatzqualifikation „Supervisorin" für Sozialarbeiterinnen in Deutschland, zunächst beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, bei verschiedenen Akademien (Victor-Gollancz-Akademie, Jugendakademie Münster, Diakonische Akademie Stuttgart, Burckhardt-Haus), dann an Fachhochschulen, später auch an anderen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen. Inzwischen gibt es eine Vielzahl methodisch unterschiedlich ausgerichteter Institute, die entsprechende Weiterbildungslehrgänge für Sozialarbeiterinnen und andere Berufsgruppen anbieten.

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2. Supervision im Rahmen der Sozialarbeiterausbildung

Die heutige Ausbildung von Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen in Deutschland ist hervorgegangen aus den um die Jahrhundertwende und in der Weimarer Zeit entstandenen sozialen Berufen der Jugendleiterinnen, der Wohlfahrtspfleger, Volkspfleger und später Jugend-, Sozial- , Gesundheits- und Wirtschaftsfürsorger sowie der Jugendpfleger. In den sechziger Jahren erhielten die damaligen Fachschulen den Status der Höheren Fachschulen, zum Teil auch von Akademien für Sozialarbeiterinnen und der Ausbildungsabschluß für die genannten Berufsgruppen wurde vereinheitlicht.

Träger der Sozialarbeiterausbildung waren zunächst die freien Verbände. Mit der Umwandlung der Höheren Fachschulen in Fachhochschulen 1971 wurde Sozialarbeit/ Sozialpädagogik zu einem Studienfach, welches zunächst mit der Graduierung abschloß, heute mit der Diplomierung (FH) beendet wird. Nach Ableistung eines in der Regel einjährigen Berufspraktikums wird im Anschluß an ein Colloqium die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin erteilt.

In der Sozialarbeit kennen wir neben der berufsbegleitenden Supervision von Sozialarbeiterinnen, die sich mit den aus der praktischen Tätigkeit ergebenden Fragen und Problemen befaßt, auch die Ausbildungssupervision, die während des Studiums angeboten wird.

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In Amerika wurde Supervision - wie bereits erwähnt - im Zuge der Professionalisierung und Abgrenzung zu anderen Diensten und Organisationen, die sich ehrenamtlich um die Klienten bemühten, bereits in den zwanziger Jahren Teil der dort ausschließlich universitären Sozialarbeiterausbildung. In Deutschland fand die supervisorische Methode nach Beendigung des zweiten Weltkrieges im Rahmen der entsprechenden Ausbildungsgänge Eingang. Erst später, Ende der sechziger Jahre, entwickelte sie sich als integrativer Baustein der Sozialarbeiterausbildung in den Fachhochschulen.

In Berlin wurde Supervision zunächst für das obligatorische studienbegleitende methodische Praktikum als freiwillige Leistung von den Fachhochschulen angeboten.

Die Qualifikation der Supervisorinnen war in den Anfängen nicht festgeschrieben, da es noch wenig ausgebildete Supervisorinnen gab. Supervision wurde sowohl von den Fachdozentinnen der methodischen Sozialarbeit als auch von qualifizierten, in der Regel methodisch ausgebildeten (casework / groupwork u.ä.) und erfahrenen Praktikerinnen angeboten. Die meisten Studentinnen (ca. 90 %) nahmen das damalige Angebot der Begleitung der Praktika durch Supervision bzw. Praxisberatung auf freiwilliger Basis wahr.

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Seit 1981 ist Supervision verpflichtender Bestandteil der Sozialarbeiterausbildung an den Berliner Fachhochschulen. Da die Finanzierung der Supervision für die Studentinnen als freiwillige Leistung nicht ausreichend abgesichert war, entschlossen sich die Fachhochschulen, Supervision zu einer verbindlichen Studienleistung zu erklären, um den Fortbestand dieses wichtigen Ausbildungsinstrumentes nicht zu gefährden. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Studentinnen an zwanzig Sitzungen Supervision teilnehmen und die Bescheinigung darüber ist Teil der Voraussetzungen für ein Bestehen der Hauptprüfung.

In den folgenden Jahren hat die Evangelische Fachhochschule Berlin (EFB) eine Vorläufige Supervisionsordnung verabschiedet, die Aussagen über den Zeitpunkt der Supervision sowie Art und Anzahl der Sitzungen und die Qualifikation der Supervisorinnen trifft:

  • Die Teilnahme an 20 Sitzungen Einzel - oder Gruppensupervision (3 bis 5 Studentinnen) à 90 Minuten während des studienbegleitenden Praktikums in Koordination mit dem Vertiefungsgebiet ist für jede Studentin verpflichtend
  • die Supervision muß spätestens 1 Monat vor der Hauptprüfung abgeschlossen sein
  • als Supervisorinnen können grundsätzlich nur Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen mit Berufserfahrung und entsprechenden Zusatzausbildungen in Supervision bzw. vergleichbar qualifizierten methodischen Ausbildungen tätig werden.
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Interessierte Supervisorinnen müssen sich schriftlich bewerben, einen Personalfragebogen ausfüllen und sich persönlich vorstellen.

Wenn sich die Studentinnen für eine von der EFB anerkannte Supervisorin entschieden haben, so erhält diese einen Tätigkeitsauftrag für die entsprechende Gruppe (oder eine Einzelperson) von der Fachhochschule.

Die Honorarsätze für die Supervisorinnen haben sich in all den Jahren nicht verändert; es werden immer noch 30,-- DM für eine Einzelsupervision und 65,-- DM für eine Gruppensupervision bezahlt.

Die Fachhochschulen haben immer wieder vergeblich versucht, eine Erhöhung dieser Honoraransätze zu erreichen. Einige Supervisorinnen sind inzwischen auch nicht mehr bereit, zu diesen Konditionen zu arbeiten. Viele haben aber erfreulicherweise nach wie vor Interesse an der Arbeit mit Studentinnen; es macht ihnen Spaß, und Studentinnen erinnern sich in ihrem späteren Berufsleben - wenn die Frage von Supervision auftaucht - oft an ihre früheren Supervisorinnen, so daß diese dann weitere Aufträge aus der Praxis erhalten.

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Was veranlaßt uns nun, Supervision als festen Bestandteil in das Studium der Sozialarbeit aufzunehmen; ja, selbige auch noch für wichtig zu erachten? Bei der Suche nach möglichen Antworten habe ich beim „Endprodukt" der Ausbildung, nämlich bei der staatlich anerkannten Sozialarbeiterin, angefangen: Welche Fähigkeiten, Persönlichkeitsmerkmale und Kenntnisse wünschen wir (die Sozialarbeiterinnen selbst, die Klientinnen, die Kolleginnen, die Vorgesetzten,...) uns von einer Absolventin der Ausbildungseinrichtung?

Diese Frage ist unter anderem Gegenstand einer früheren Untersuchung zur Berufseinmündung von Sozialarbeiterinnen (Goll/ Metzmacher/ Sauer, S. 112, 113). Darin heißt es : "Ausgehend von der Grundüberlegung, daß der berufliche Erfolg durch persönliche und fachliche Kompetenzen bestimmt wird, (haben wir) allen Befragten verschiedene Fähigkeiten und Eigenschaften vorgelegt, die sich in einer Untersuchung von J. Klapprott bei Stellenanbietern der sozialen Arbeit als in hohem Maße wünschenswert erwiesen haben." Die Sozialarbeiterinnen werden im folgenden um eine Selbsteinschätzung und um eine Bewertung der Bedeutung dieser Kriterien für die soziale Arbeit gebeten. Die als besonders bedeutsam eingeschätzten persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten decken sich mit denen als für die soziale Arbeit generell wichtig zu erachtenden in folgender Rangfolge:

  • Beobachtungsgabe
  • Verschwiegenheit
  • soziales Fingerspitzengefühl
  • Kontaktfähigkeit
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen.
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Im Verlauf der von mir durchgeführten Supervisionen für Studentinnen sind weitere Nennungen für qualitativ gute Sozialarbeit im Zusammenhang mit einer Selbst- und Fremdeinschätzung der Supervisandinnen erfolgt. Kolleginnen, Vorgesetzte und Klientinnen wünschen sich:

  • fachliche Kompetenz durch gute Kenntnis von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • Wissen in Bezug auf das soziale Netz in Berlin und seine spezifischen Hilfeangebote
  • Methodische Kenntnisse über Gesprächsführung und Möglichkeiten der Beratung
  • Wissen der Sozialarbeiterinnen von ihrer Wirkung auf andere Menschen.

Die in diesem Zusammenhang häufig aufgeworfenen Fragen:

  • Was ist denn ein besonderes Merkmal von Sozialarbeit?
  • Was unterscheidet in der Vorgehensweise deren Angehörige von anderen Berufsgruppen?
  • Wie kann eine besondere sozialdiagnostische Fähigkeit zur Beobachtung und Reflexion erworben und wie können die Probleme, die sich für Klientinnen ergeben, besser erkannt werden?
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sind nur lösbar, wenn die Studentinnen mit einem Instrument zur Erlangung dieser Fähigkeiten ausgestattet werden.

Wie können die angehenden Sozialarbeiterinnen nun ihre diesbezüglichen persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften und Stärken erkennen und erweitern?

Die Fachhochschulen zeichnen sich durch einen engen Praxis - Theorieverbund aus; sie verfolgen ein Konzept von praxisbezogener Forschung und Lehre. Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung sind praktische Tätigkeiten im Berufsfeld (Praktikum) unter Anleitung erfahrener Fachkräfte und theoretischer Begleitung durch die Ausbildungsstätten.

In den Theorieseminaren - etwa in Sozialarbeit/ Methodenlehre, Pädagogik oder Psychologie sowie den Praxisbegleitenden Seminaren und in den Vertiefungsgebieten werden selbstverständlich Inhalte zu Themen der beruflicher Reflexion angeboten. Nur geht es hier eben überwiegend um theoretisches Wissen, das von Dozentinnen vermittelt wird, die Teil des Systems sind, zu denen man u.a. durch die erforderlichen Beurteilungen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht.

Die Kolleginnen „vor Ort" in den Praxisstellen sollen die Praxisanleitung sichern; hier geht es darum, sich zunächst am Arbeitsablauf und den Handlungsmöglichkeiten der Anleiterin zu orientieren, auch das zu tun, was sie macht. Die Anleiterin gibt Arbeitsanweisungen und beurteilt die Leistungen der Praktikantin. Elke von der Haar ( Haar, S. 96) berichtet von Erfahrungen der Berufspraktikantinnen der Alice - Salomon Fachhochschule Berlin, die sich Supervision mit einer „neutralen" Professionellen wünschen, um über ihre neue, zwiespältige Rolle ( einerseits als Lernende, andererseits als Arbeitende ), über Emotionen, fachliche Probleme und ggf. auch über ihre Beziehung zur Anleiterin zu reden und neue Lösungen zu finden.

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Supervision im Ausbildungskontext läßt sich dagegen für mich treffender mit Praxisberatung bezeichnen. Dieser Begriff wurde in den Anfängen der Fachhochschulen häufig für Supervision verwandt. Er drückt aus, daß die Studentin zu sinnvollem, zielgerichtetem Handeln auf der Grundlage ihrer persönlichen Möglichkeiten geführt wird. Auch hierfür ist die Außenperspektive wichtig: die Supervisorin sollte also nicht Anleiterin, Kollegin oder Vorgesetzte in der Praxisstelle sein.

Auch wenn diese Abgrenzung aus einer ganzheitlichen, systemischen Sicht nur teilweise sinnvoll und möglich ist, so unterscheidet sich die Supervision im Ausbildungskontext doch einerseits von Unterricht und Praxisanleitung, andererseits aber auch hier ( wie in der Supervision von Berufstätigen) von therapeutischen Prozessen. Auch bei der Ausbildungssupervision geht es um die berufsbezogene Selbsterfahrung: die Studentinnen sollen Unterstützung und Orientierung im Praxisfeld und bei der Hinführung zur neuen Berufsrolle als Sozialarbeiterin erleben. Sollten bei den Studentinnen weitergehende Wünsche zur Klärung privater Beziehungssituationen vorhanden sein, so können die Supervisorinnen auf entsprechende Angebote verweisen.

Das Erkennen eigener Fähigkeiten, die Erfahrung institutioneller Zusammenhänge sowie die Wahrnehmung persönlicher und struktureller Schwierigkeiten eröffnen den Studentinnen Möglichkeiten der Veränderung. Sie haben während des längerfristigen (20 Sitzungen) praxisbegleitenden Prozesses die Gelegenheit, gewonnene Einsichten versuchsweise in die eigene Praxis umzusetzen, um dann erneut über die Erfahrungen reflektieren zu können. Sie lernen dadurch Supervision als eine Methode kennen, die Berufstätige in ihrem Alltag unterstützen kann.

Aktualisiert: 10.12.2001

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